Corona – Knappheit an Beatmungsgeräten

In den Nachrichten hört man immer wieder, dass in manchen Ländern und auch in Deutschland Beatmungsgeräte knapp werden könnten. Da bei schweren Verläufen bei COVID-19, also der Erkrankung durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2), eine intensivmedizinische Behandlung inkl. Beatmungstherapie notwendig werden kann, befürchten nun manche Menschen mit Schlafapnoe-Syndrom, dass sie ihre Therapiegeräte abgeben müssten, damit COVID-19-Patienten damit therapiert werden können. Dies ist aber unbegründet.

 

Beatmungsgerät ist nicht gleich Beatmungsgerät

Man unterscheidet bei den Beatmungsgeräten, ob sie lebenserhaltend oder nicht lebenserhaltend sind. Da fragen sich sicherlich nun manche, ob ihr CPAP-Gerät (PAP = Positive Airway Pressure; „Überdruck in den Atemwegen“) denn nicht lebenserhaltend wäre. Es ermögliche ihnen doch ihre Gesundung zu fördern, damit sie wieder besser leben können. Im Grunde stimmt das schon. Man sollte das aber unter bestimmten Aspekten sehen. Mit lebenserhaltend ist gemeint, dass die Beatmungsgeräte für den Fall der Fälle, wenn die eigene Atmung nicht mehr ausreicht oder gar ausfällt, diese Funktion komplett übernehmen können. Intensivmedizinische Beatmungsgeräte haben viele Möglichkeiten und Einstellungen, mit denen man die Behandlung individuell anpassen kann. Im Gegensatz zu den Beatmungsgeräten auf Intensivstationen oder im Rettungsdienst haben die PAP-Geräte für die Schlafapnoe-Syndrom-Therapie zuhause nur eine unterstützende Funktion. D.h., dass sie nur helfen können, wenn man noch selbst atmet. Je nach Ausstattung oder beabsichtigter Funktion können manche Geräte auch bei kurzzeitigen Atemaussetzern bei einem zentralen Schlafapnoe-Syndrom mit einer sogenannten Back-up- bzw. Hintergrundfrequenz, die Pause zwischen den Atemzügen überbrücken. Einen Komplettausfall der Atmung können solche Geräte aber nicht ersetzen.

 

Keine Sorge – Kein Bedarf an Schlafapnoe-Therapiegeräten

Daher können Menschen mit Schlafapnoe-Syndrom ganz beruhigt bleiben. Ihre Geräte werden weder abgezogen noch müssen sie auf ihre Therapie zugunsten von COVID-19-Patienten verzichten. In den schweren Verlaufsfällen mit Corona-Virus-Infektion sind Therapiemaßnahmen nötig, die man mit den „Schlafapnoegeräten“ gar nicht erzielen könnte. Dafür sind sie nicht konzipiert und ausgelegt worden.

Stefan D.

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