Bekomme ich ein Neues CPAP Gerät von der Krankenkasse oder ein Gebrauchtes? CPAP Maske trotz niedrigem AHI Wert

Ich benötige eine CPAP-Maske, erhalte ich von der gesetzlichen KK ein neues Gerät vom Hersteller? Oder ist es ein aufbereitetes Gerät?

Die Voraussetzung dafür, dass Sie ein CPAP-Gerät erhalten, ist in jedem Fall eine Verordnung vom Arzt. Dieser hat Sie eingehend untersucht und Ihr Schlafverhalten im Schlaflabor getestet. Nach der Diagnose Schlafapnoe bedarf es einer Therapie. Die Therapie wird an Ihre Bedürfnisse angepasst. Wenn Ihnen eine Schlafmaske verordnet wird, kontaktieren Sie im Anschluss Ihre Krankenkasse. Das genaue Vorgehen darüber, welchen Maskentyp Sie erhalten, von welchem Hersteller die Maske und das CPAP-Gerät sind, hängt von der Krankenkasse ab. Jede der gesetzlichen Kassen hat bestimmte Vertriebspartner, mit denen sie bestimmte Konditionen verhandelt hat. Vor diesem Hintergrund erhalten Sie Ihr Gerät.

 

Kosten, die die Krankenkasse für Ihr CPAP-Gerät übernimmt

Es gibt eine Bezuschussung der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen, die sich auf 10 Prozent der Kosten, maximal aber 10 EUR pro Hilfsmittel beläuft. Diese Bezuschussung ist einmalig.

 

Geräteauswahl, die Ihnen zur Verfügung steht

Es gibt bei allen gesetzlichen Krankenkassen Vertragspartner für die Geräte und festgelegte Gerätemodelle. Kosten, die die festgelegten Kosten der Geräte überschreiten (leichteres Geräte, andere Maske), trägt der Versicherte selbst.

 

Als Patient haben Sie Anspruch auf:

Der Patient kann sowohl ein neues Gerät erhalten oder ein wiederaufbereitetes Gerät. Dabei werden Empfehlungen zu Hygiene und Aufbereitung von Hilfsmitteln in der aktuellsten Form umgesetzt. Außerdem erhalten Sie das notwendige Zubehör. Auch die Einführung bei Ihnen zu Hause zur korrekten Handhabung und zur Aufstellung des Gerätes gehört dazu.

Es besteht kein Anspruch auf ein fabrikneues Gerät, das aufbereitete Gerät ist auf höchste Sicherheits- und Hygienestandards geprüft. Alles in allem sind die Leistungen immer abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. In erster Linie richten sich diese nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Dabei kann der Patient immer durch Zuzahlung ein anderes Gerät wählen oder eine passendere Maske, denn diese sind in Form und Funktion (Nasenmaske, Vollmaske, etc.) verschieden, ebenso wie die Gesichtsform und Anforderungen ihrer Träger.

 

Quellen:

https://www.barmer.de/blob/153572/c1f5264ea9f952701be646618fbe7017/data/barmer-produktinformation—cpap-geraete-32000007hi.pdf

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/hilfsmittel/schlaftherapiegeraete/welche-kosten-uebernimmt-tk-fuer-schlaftherapiegeraet-2002184

https://www.dak.de/dak/leistungen/schlafapnoegeraete-2076410.html

https://www.kkh.de/leistungen/hilfsmittel

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