Schlaflabor Kosten

Schlaflabor Kosten – als gesetzlich versicherter Patient

Als gesetzliche versicherter Patient werden sowohl die Schlaflabor Kosten der ambulanten Polygraphie als auch der stationären Polysomnographie erstattet. Grundsätzlich wird meist zuerst die ambulante Polygraphie bei Ihnen zuhause durchgeführt. Sie erhalten dafür von Ihrem Schlafmediziner (Meist HNO- oder Lungenfacharzt) ein Diagnosegerät geliehen, welches Sie eine oder zwei Nächte lang zuhause nutzen. Nach dieser Erstuntersuchung und dem Auslesen des Gerätes, kann Ihr Schlafmediziner sich schon einen ersten guten Eindruck über die vorhandenen Schlafstörungen verschaffen. Sobald der Verdacht auf eine Schlaferkrankung sich erhärtet, erhalten Sie eine Überweisung ins Schlaflabor. Dort wird die etwas aufwändigere Polysomnographie erstellt.

Die Wartezeiten für einen Schlaflabor Termin sind gerade für Kassenversicherte leider sehr lang. Über die Schlaflabor Kosten müssen Sie sich als Kassenversicherter allerdings keine Gedanken machen. Diese werden, wenn es medizinisch notwendig ist, immer von der Krankenkasse getragen. Auch etwaige symptomatische Therapien wie CPAP bei Schlafapnoe werden von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse belaufen sich auf ca. 500€ pro Nacht im Schlaflabor.

 

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Polysomnographie Kosten – bei privatversicherten Patienten

Auch die private Versicherung, muss die Kosten einer Schlaflabor Untersuchung bezahlen. Aber Achtung: Wenn Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Krankenversicherung haben, wird diese Fällig. Die Kosten für zwei Nächte im Schlaflabor belaufen sich je nach Klinik auf ca. 1500€ – 2000€. Besonders gut ausgestattete Schlaflabore erstellen zu der Polysomnographie auch eine Pupillometrie zur Messung der Schläfrigkeit und ein Vigilanztest zur Messung der Reaktionszeit. Die Kosten dafür werden oft gesondert in Rechnung gestellt, werden von den privaten Versicherungen aber meist dennoch übernommen.

Viele private Krankenversicherungen erwarten, dass die Schlaflabore die Polysomnographien nur noch ambulant abrechnen, da das Stationbett ja nicht ganze 25 Stunden belegt wird. Die DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung Schlafmedizin) schreibt: Die pauschale und grundsätzliche Aussage, dass die PSG (bei V. a. OSA) nur nochambulant durchgeführt werden darf, ist nicht zutreffend und abzulehnen. Im Gegensatz zu anderen Patienten benötigen Schlaflabor Patienten ein Einzelzimmer und das Zimmer kann auch nicht einfach tagsüber anderen Patienten zugewiesen werden, da die meisten Menschen ja in der Nacht schlafen.

 

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