Stand: Oktober 2026. Im Juni 2021 rief Philips Respironics bestimmte CPAP-, BiPAP- und Beatmungsgeräte zurück. Anlass war der schalldämmende PE-PUR-Schaum in den betroffenen Geräten. Er kann sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen. Dabei können schwarze Partikel oder flüchtige chemische Stoffe in den Luftweg gelangen.

Betrifft der Rückruf auch CPAP-Masken?

Nein. Im Mittelpunkt des Rückrufs stehen bestimmte Geräte und deren Schaumstoff, nicht CPAP-Masken allgemein. Ob Ihr Gerät betroffen ist, lässt sich nur anhand von Modell und Seriennummer zuverlässig klären. Wenden Sie sich dafür an Ihren Geräteversorger und beachten Sie die aktuellen Sicherheitsinformationen des Herstellers und der zuständigen Behörden.

Welche Gesundheitsrisiken werden untersucht?

Behörden nennen Reizungen der Augen, Haut und Atemwege, Kopfschmerzen, Überempfindlichkeitsreaktionen, Asthma sowie mögliche toxische oder krebserregende Wirkungen. Das sind potenzielle Risiken. Sie beweisen nicht, dass eine konkrete Erkrankung bei einer einzelnen Person durch das Gerät verursacht wurde.

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hält ihre Sicherheitsempfehlungen aufrecht und fordert weitere Untersuchungen, weil die bisher vorgelegten Daten für eine abschließende Risikobewertung nicht ausreichen.

Soll ein betroffenes Gerät sofort abgesetzt werden?

Ändern Sie eine verordnete CPAP-, BiPAP- oder Beatmungstherapie nicht eigenständig. Besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und dem Geräteversorger, ob ein Austausch erforderlich ist und ob die Therapie bis dahin fortgeführt werden soll. Bei manchen Menschen kann das unbehandelte Atem- oder Beatmungsproblem gefährlicher sein als eine vorübergehende Weiternutzung des betroffenen Geräts.

Verwenden Sie keine Ozon- oder UV-Reiniger. Versuchen Sie nicht, den Schaum selbst zu entfernen, und setzen Sie bei CPAP- oder BiPAP-Geräten keinen zusätzlichen Filter ein, wenn dieser nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Wie ist der aktuelle Stand?

In den USA trat im April 2024 ein gerichtlicher Consent Decree in Kraft, der unter anderem einen verbindlichen Sanierungsplan und Einschränkungen für Produktion und Verkauf vorsieht. Philips erklärte im April 2026, die Sanierung registrierter Schlaftherapiegeräte sei nahezu abgeschlossen; Arbeiten an bestimmten Beatmungsgeräten liefen weiter. Diese Aussage stammt vom Hersteller. Für Patientinnen und Patienten in Deutschland sind die aktuelle Sicherheitsinformation, der Geräteversorger sowie Modell und Seriennummer des konkreten Geräts entscheidend.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Modell und Seriennummer durch den Geräteversorger prüfen lassen.
  2. Behandelnde Praxis und Geräteversorger kontaktieren.
  3. Die Therapie nur nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung verändern.
  4. Auffällige Gerüche, schwarze Partikel, ungewöhnliche Geräusche oder Funktionsänderungen melden und ärztlich besprechen.

Wenn Ihre Therapie neu bewertet werden muss, finden Sie hier eine Übersicht zu Behandlungsmöglichkeiten bei Schlafapnoe und zu Alternativen zur CPAP-Therapie. Setzen Sie ein verordnetes Gerät jedoch nicht ohne ärztliche Rücksprache ab.

THERAPIE NEU BEWERTEN

CPAP macht Probleme oder passt nicht mehr?

Wenn CPAP unabhängig vom Rückruf dauerhaft nicht vertragen wird, kann eine individuelle Ursachenanalyse zeigen, welche Alternativen medizinisch sinnvoll geprüft werden sollten.

Eigene Situation prüfen →Atemweg analysieren lassen

Bei einem konkret betroffenen Rückrufgerät bleiben Ihr behandelnder Arzt und Ihr Geräteversorger die ersten Ansprechpartner.

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