Schlaflabor der SeegartenKlinik: Untersuchung für Privatversicherte
Unser Schlaflabor verfügt über keine Kassenzulassung. Eine stationäre Aufnahme und Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei uns daher nicht möglich. Unser Schlaflaborangebot richtet sich an privat versicherte Patientinnen und Patienten.
Schlaflabor Kosten – Hinweise für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Untersuchung sowie eine gegebenenfalls anschließende Behandlung über Ihre Krankenkasse wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an ein Schlaflabor in einer Praxis oder Klinik mit Kassenzulassung. Eine Überweisung oder Einweisung allein ermöglicht keine Abrechnung unseres Schlaflabors mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Warum eine Selbstzahler-Untersuchung den weiteren Behandlungsweg nicht ersetzt
Eine privat bezahlte Untersuchung kann der diagnostischen Abklärung dienen, ob eine Schlafapnoe vorliegt. Sie stellt jedoch keine anschließende Versorgung mit einem CPAP-Gerät zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sicher.
Für die weitere Behandlung und eine entsprechende Verordnung ist eine Weiterbetreuung durch eine kassenzugelassene Praxis oder Klinik erforderlich. Dabei kann eine erneute Untersuchung in einem Schlaflabor mit Kassenzulassung notwendig werden. Wenn Sie eine Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung anstreben, empfehlen wir deshalb, den Untersuchungsweg von Anfang an dort zu beginnen.
Polysomnographie Kosten – bei privat versicherten Patienten
Die Kosten richten sich nach Umfang und Dauer der geplanten Untersuchung sowie den erforderlichen Zusatzleistungen. Bitte lassen Sie sich vor Ihrem Aufenthalt einen individuellen Kostenvoranschlag für unser Schlaflabor erstellen.
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und der Leistungszusage ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme einschließlich möglicher Selbstbehalte vorab mit Ihrer Versicherung.