Kostenübernahme: CPAP Stromkosten
CPAP Stromkosten und andere Stromkosten von elektrischen Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bei Diagnose Schlafapnoe übernommen.
Demnach steht Ihnen nicht nur die Unterstützung durch die Krankenkassen bei der Anschaffung und der Wartung von Hilfsmitteln zu, sondern die zum Betrieb der elektrischen Hilfsmittel benötigte Energie.
CPAP Stromkostenerstattung gesetzlich verankert
Hierzu gibt es ein Gesetz, das vom 3. Senat des Bundessozialgerichts erlassen wurde. Nach diesem haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit einem Hilfsmittel (§ 33 Abs.1 S1 SGB 5) und auch auf die dafür erforderliche Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96). [mfn]https://www.pflege-durch-angehoerige.de/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/[/mfn]
Voraussetzung ist eine Verordnung durch den Arzt
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass für dieses Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung vorliegt. Kaufen Sie sich beispielsweise eine CPAP-Maske, ohne dass zuvor die medizinische Notwendigkeit im Schlaflabor dafür festgestellt wurde und Ihnen der Arzt eine Verordnung dafür ausgestellt hat, können Sie keine Erstattung der CPAP Stromkosten erhalten.[mfn]https://www.pflegeportal.org/ratgeber/finanzen/wann-die-krankenkasse-stromkosten-erstatten-muss-306.html[/mfn]
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Verjährung des Anspruchs auf Stromkostenerstattung
Diese Kosten müssen, auch wenn Sie erst später von der Möglichkeit einer Erstattung erfahren haben, noch bis zu 4 Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Stromkostenerstattung
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie die Stromkosten erstattet bekommen. Die Regelungen können variieren. Für manche Krankenkassen reicht ein formloser Antrag, andere Krankenkassen haben eigene Formulare.[mfn]https://mobilista.eu/164/stromkosten-von-der-krankenkasse-fuer-rollstuhl-beatmung-und-co/[/mfn] Auch bei der Art der Bezahlung gibt es Unterschiede zwischen einer Pauschale oder der Erstattung des tatsächlichen Verbrauchs an Strom für das Gerät. Zwei Beispiele für Musterschreiben, wie Sie die Zahlung einer Pauschale oder den tatsächlichen Verbrauch der Stromkosten beantragen können. Auch für die Erstattung bei einer Veränderung der Stromkosten durch eine Preiserhöhung oder einen Anbieterwechsel fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse direkt nach, wie das genaue Vorgehen ist.
CPAP Stromkostenberechnung
Der Betrag errechnet sich aus den Stunden, die das CPAP-Gerät in Betrieb war, der Wattzahl pro Stunde und dem Kilowatt-Preis des Stroms. Dabei lässt sich die Stundenzahl, die das Gerät in Betrieb war, am Gerät ablesen. [mfn]https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/71994/strom_fuer_hilfsmittel_krankenkassen_erstatten_kosten_auf_antrag?dscc=ok[/mfn]